Wie viel Hektar sind für eine Eigenjagd erforderlich? Wann hat man eine Eigenjagd?
Nach Bundesjagdgesetz ist für einen Eigenjagdbezirk eine zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundfläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum einer Person bzw. einer Personengemeinschaft steht erforderlich. Die einzelnen Bundesländer könne eine höhere Mindestgrundfläche festsetzen.
Wie viel kostet ein Eigenjagdrevier?
Ausschlaggebend ist insbesondere die geografische Lage uter Berücksichtigung der vorliegenden Nutzungsarten, wie z.B. Landwirtschafts-, Forstwirtschafts- oder Gewässerflächen. Bei Eigenjagden mit hohen Waldanteilen ist der Baumbestand mit den vorherrschenden Baumarten, sprich Anteilen an Laub- oder Nadelholz sowie den jeweiligen Altersklassen eine wesentliche wertbeeinflussende Eigenschaft. Ebenso spielt die Geländebeschaffenheit eine große Rolle, da diese sowohl die wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten als auch die jagdliche Nutzung beeinflusst.
Unter Berücksichtigung der Mindestgröße von 75 Hektar für Eigenjagdbezirke in den überwiegenden Bundesländern varieren die Kaufpreise stark nach den vorliegenden Nutzungsarten. Sofern die Eigenjagd zum Beispiel aus 75 ha Waldflächen mit einem Marktwert in Höhe von € 20.000,00 pro ha besteht, liegt eine Wertigkeit in Höhe von € 1.500.000,00 vor.
Wie kann ich den Wert meiner Eigenjagd ermitteln?
Zwecks Ermittlung eines marktgerechten Wertes Ihrer Eigenjagd besteht die Möglichkeit, einen Gutachter zu beauftragen, der den Wert Ihrer Eigenjagd sachverständisch anhand vorgenannter Faktoren ermittelt. Alternativ ermöglicht Ihnen die Bewertung Ihrer Eigenjagd über einen Fachmakler sowohl eine sachverständisch fundierte Wertermittlung, als auch die Berücksichtigung von aktuellen vergleichbaren Verkaufsfällen zu Ihrer Liegenschaft.